Ratgeber

Festbeträge bei Hilfsmitteln 2026

Verstehen Sie die offiziellen Festbeträge: Was zahlt die Krankenkasse maximal für Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte und weitere Hilfsmittel?

Das Wichtigste zu Festbeträgen

Die grundlegenden Fakten auf einen Blick

1

Festbeträge sind Obergrenzen für die Kostenübernahme durch die GKV.

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Sie gelten bundesweit einheitlich für funktional gleichartige Hilfsmittel.

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Werden vom GKV-Spitzenverband festgelegt (§ 36 SGB V)

4

Bei teureren Produkten zahlen Sie die Mehrkosten selbst.

Was sind Festbeträge?

Für die Hilfsmittelversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung gibt es ein Hilfsmittelverzeichnis mit Produkten, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der GKV fallen können. Für einzelne Produktgruppen mit funktional gleichartigen und gleichwertigen Hilfsmitteln existieren Festbetragsregelungen.

Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit der Übernahme der Kosten in Höhe dieses Festbetrags (Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Absatz 2 SGB V).

Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.

Praktisches Beispiel

Kompressionsstrümpfe

Situation: Sie benötigen Kompressionsschenkelstrümpfe KKL II in Serienfertigung.

Festbetrag GKV:37,86 € (pro Stück)
Zuzahlung:10€
Wunschprodukt:55€

Ihre Gesamtkosten:

Zuzahlung 5€ + Mehrkosten 17,14€ (55€ - 37,86€) = 22,14€

Rechtliche Grundlagen

Die Festbeträge gelten bundesweit einheitlich und werden durch den GKV-Spitzenverband festgelegt (§ 36 SGB V).

Dabei gibt es Vorgaben durch den Gesetzgeber (§ 35 SGB V), nach denen die Festbeträge eine Versorgung ermöglichen sollen, die folgende Kriterien erfüllt:

Ausreichend
Zweckmäßig
Wirtschaftlich
Gesicherte Qualität

Aufgrund dessen richten sich die Festbeträge nach den preisgünstigeren Versorgungsmöglichkeiten, die diese Anforderungen erfüllen.

Wichtiger Hinweis

Sehhilfen ab 2025

Zum 1. März 2025 hob der GKV-Spitzenverband seinen Beschluss vom 21. Juni 2021 über das Festbetragsgruppensystem für Sehhilfen auf und sieht von einer Festsetzung neuer Festbeträge ab. Für Versicherte bedeutet dies, dass die Kostenübernahme wieder auf Basis von individuellen Verträgen zwischen Krankenkassen und Optikern erfolgt und sich am medizinisch Notwendigen orientiert (Wirtschaftlichkeitsgebot).

Für welche Hilfsmittel gibt es Festbeträge?

Orthopädische Einlagen

Seit 01.04.2020

Stützende Einlagen

Bettungseinlagen

Schaleneinlagen

Einlagen mit Korrekturbacken

Stoßabsorber/Fersenkissen

Verkürzungsausgleiche

Inkontinenzhilfen

Seit 01.01.2007

Saugende Inkontinenzvorlagen

Netzhosen

Saugende Inkontinenzhosen

Externe Urinableiter (Kondome)

Urin-Beinbeutel und Bettbeutel

Einmalkatheter zur ISK

Ballonkatheter

Kompressionstherapie

Seit 01.04.2020

Kompressionswadenstrümpfe

Halbschenkelstrümpfe

Schenkelstrümpfe

Kompressionsstrumpfhosen

Befestigungshilfen

Jeweils in KKL I-IV

Hörhilfen

Seit 01.04.2022

Hörgeräte für Schwerhörige

Hörgeräte für an Taubheit grenzend Schwerhörige

Tinnituskombigeräte

Otoplastiken

Offene Versorgung

Mono- und binaurale Versorgung

Festbeträge im Detail – Beispiele

Orthopädische Einlagen (Auswahl)

ProduktartFestbetrag
Stützende Einlagen (4/4-lang, Paar)62,50 €
Bettungseinlagen, elastisch (Paar)72,98 €
Schaleneinlagen (Paar)82,22 €
Einlagen mit Korrekturbacken (Paar)113,86 €

Kompressionsstrümpfe (Serienfertigung, pro Stück)

TypKKL IKKL IIKKL IIIKKL IV
Wadenstrümpfe24,82 €24,94 €28,06 €30,19 €
Schenkelstrümpfe37,52 €37,86 €35,89 €43,15 €
Strumpfhosen77,34 €83,57 €86,11 €145,32 €

Hörgeräte (Auswahl)

ProduktartFestbetrag
Hörgerät für Schwerhörige704,37 €
+ Zuschlag monaural (ein Ohr)+151,96 €
Hörgerät für an Taubheit grenzend Schwerhörige734,81 €
Otoplastik45,07 €

Binaurale Versorgung: Der Brutto-Festbetrag für eine beidseitige Versorgung mit zwei Hörgeräten und Otoplastiken beträgt 1.783,67 € (inkl. 19% MwSt.). Wünschen Sie höherwertige Geräte, ist dies der maximale Betrag, den die Krankenkasse übernimmt.

Inkontinenzhilfen (Auswahl, Bruttopreise)

ProduktartFestbetrag
Anatomische Vorlagen, Größe 10,29 €
Anatomische Vorlagen, Größe 30,43 €
Inkontinenzhosen, Größe 10,49 €
Einmalkatheter, beschichtet3,27 €

Häufig gestellte Fragen

Was sind Festbeträge bei Hilfsmitteln?

Festbeträge sind Obergrenzen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei bestimmten Hilfsmitteln. Die Krankenkasse zahlt maximal den Festbetrag. Wählen Sie ein teureres Produkt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Für welche Hilfsmittel gibt es Festbeträge?

Festbeträge gibt es für orthopädische Einlagen, Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe und Hörgeräte. Für Sehhilfen wurden die Festbeträge zum 1. März 2025 abgeschafft.

Muss ich bei Festbeträgen etwas zuzahlen?

Ja, zusätzlich zum Festbetrag fällt die gesetzliche Zuzahlung von 10% (mindestens 5€, maximal 10€) an. Wenn Sie ein teureres Produkt wählen, müssen Sie außerdem die Differenz zum Festbetrag selbst bezahlen.

Wer legt die Festbeträge fest?

Der GKV-Spitzenverband legt die Festbeträge gemäß § 36 SGB V fest. Die Festbeträge richten sich an preisgünstigeren Versorgungsmöglichkeiten aus, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

Benötigen Sie ein Hilfsmittel?

Nutzen Sie unseren Finder, um passende GKV-gelistete Hilfsmittel zu entdecken und mehr über die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zu erfahren.

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Wichtiger Hinweis: Diese Anwendung dient ausschließlich als technisches Hilfsmittel zur Recherche im GKV-Verzeichnis. Wir bieten keine medizinische Beratung oder Diagnose. Die Eignung eines Hilfsmittels muss zwingend mit einem Arzt oder Sanitätshaus geklärt werden.