Festbeträge bei Hilfsmitteln 2026
Verstehen Sie die offiziellen Festbeträge: Was zahlt die Krankenkasse maximal für Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte und weitere Hilfsmittel?
Das Wichtigste zu Festbeträgen
Die grundlegenden Fakten auf einen Blick
Festbeträge sind Obergrenzen für die Kostenübernahme durch die GKV.
Sie gelten bundesweit einheitlich für funktional gleichartige Hilfsmittel.
Werden vom GKV-Spitzenverband festgelegt (§ 36 SGB V)
Bei teureren Produkten zahlen Sie die Mehrkosten selbst.
Was sind Festbeträge?
Für die Hilfsmittelversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung gibt es ein Hilfsmittelverzeichnis mit Produkten, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der GKV fallen können. Für einzelne Produktgruppen mit funktional gleichartigen und gleichwertigen Hilfsmitteln existieren Festbetragsregelungen.
Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit der Übernahme der Kosten in Höhe dieses Festbetrags (Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Absatz 2 SGB V).
Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.
Praktisches Beispiel
Kompressionsstrümpfe
Situation: Sie benötigen Kompressionsschenkelstrümpfe KKL II in Serienfertigung.
Ihre Gesamtkosten:
Zuzahlung 5€ + Mehrkosten 17,14€ (55€ - 37,86€) = 22,14€
Rechtliche Grundlagen
Die Festbeträge gelten bundesweit einheitlich und werden durch den GKV-Spitzenverband festgelegt (§ 36 SGB V).
Dabei gibt es Vorgaben durch den Gesetzgeber (§ 35 SGB V), nach denen die Festbeträge eine Versorgung ermöglichen sollen, die folgende Kriterien erfüllt:
Aufgrund dessen richten sich die Festbeträge nach den preisgünstigeren Versorgungsmöglichkeiten, die diese Anforderungen erfüllen.
Wichtiger Hinweis
Sehhilfen ab 2025
Zum 1. März 2025 hob der GKV-Spitzenverband seinen Beschluss vom 21. Juni 2021 über das Festbetragsgruppensystem für Sehhilfen auf und sieht von einer Festsetzung neuer Festbeträge ab. Für Versicherte bedeutet dies, dass die Kostenübernahme wieder auf Basis von individuellen Verträgen zwischen Krankenkassen und Optikern erfolgt und sich am medizinisch Notwendigen orientiert (Wirtschaftlichkeitsgebot).
Für welche Hilfsmittel gibt es Festbeträge?
Orthopädische Einlagen
Seit 01.04.2020
Stützende Einlagen
Bettungseinlagen
Schaleneinlagen
Einlagen mit Korrekturbacken
Stoßabsorber/Fersenkissen
Verkürzungsausgleiche
Inkontinenzhilfen
Seit 01.01.2007
Saugende Inkontinenzvorlagen
Netzhosen
Saugende Inkontinenzhosen
Externe Urinableiter (Kondome)
Urin-Beinbeutel und Bettbeutel
Einmalkatheter zur ISK
Ballonkatheter
Kompressionstherapie
Seit 01.04.2020
Kompressionswadenstrümpfe
Halbschenkelstrümpfe
Schenkelstrümpfe
Kompressionsstrumpfhosen
Befestigungshilfen
Jeweils in KKL I-IV
Hörhilfen
Seit 01.04.2022
Hörgeräte für Schwerhörige
Hörgeräte für an Taubheit grenzend Schwerhörige
Tinnituskombigeräte
Otoplastiken
Offene Versorgung
Mono- und binaurale Versorgung
Festbeträge im Detail – Beispiele
Orthopädische Einlagen (Auswahl)
| Produktart | Festbetrag |
|---|---|
| Stützende Einlagen (4/4-lang, Paar) | 62,50 € |
| Bettungseinlagen, elastisch (Paar) | 72,98 € |
| Schaleneinlagen (Paar) | 82,22 € |
| Einlagen mit Korrekturbacken (Paar) | 113,86 € |
Kompressionsstrümpfe (Serienfertigung, pro Stück)
| Typ | KKL I | KKL II | KKL III | KKL IV |
|---|---|---|---|---|
| Wadenstrümpfe | 24,82 € | 24,94 € | 28,06 € | 30,19 € |
| Schenkelstrümpfe | 37,52 € | 37,86 € | 35,89 € | 43,15 € |
| Strumpfhosen | 77,34 € | 83,57 € | 86,11 € | 145,32 € |
Hörgeräte (Auswahl)
| Produktart | Festbetrag |
|---|---|
| Hörgerät für Schwerhörige | 704,37 € |
| + Zuschlag monaural (ein Ohr) | +151,96 € |
| Hörgerät für an Taubheit grenzend Schwerhörige | 734,81 € |
| Otoplastik | 45,07 € |
Binaurale Versorgung: Der Brutto-Festbetrag für eine beidseitige Versorgung mit zwei Hörgeräten und Otoplastiken beträgt 1.783,67 € (inkl. 19% MwSt.). Wünschen Sie höherwertige Geräte, ist dies der maximale Betrag, den die Krankenkasse übernimmt.
Inkontinenzhilfen (Auswahl, Bruttopreise)
| Produktart | Festbetrag |
|---|---|
| Anatomische Vorlagen, Größe 1 | 0,29 € |
| Anatomische Vorlagen, Größe 3 | 0,43 € |
| Inkontinenzhosen, Größe 1 | 0,49 € |
| Einmalkatheter, beschichtet | 3,27 € |
Häufig gestellte Fragen
Was sind Festbeträge bei Hilfsmitteln?
Festbeträge sind Obergrenzen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei bestimmten Hilfsmitteln. Die Krankenkasse zahlt maximal den Festbetrag. Wählen Sie ein teureres Produkt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Für welche Hilfsmittel gibt es Festbeträge?
Festbeträge gibt es für orthopädische Einlagen, Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe und Hörgeräte. Für Sehhilfen wurden die Festbeträge zum 1. März 2025 abgeschafft.
Muss ich bei Festbeträgen etwas zuzahlen?
Ja, zusätzlich zum Festbetrag fällt die gesetzliche Zuzahlung von 10% (mindestens 5€, maximal 10€) an. Wenn Sie ein teureres Produkt wählen, müssen Sie außerdem die Differenz zum Festbetrag selbst bezahlen.
Wer legt die Festbeträge fest?
Der GKV-Spitzenverband legt die Festbeträge gemäß § 36 SGB V fest. Die Festbeträge richten sich an preisgünstigeren Versorgungsmöglichkeiten aus, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
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